Beiträge von Blacklotuz

    Hi,


    ja da hast du recht, man müsste Mahngebühren oder SEPA-Rücklastschriftgebühren, usw. davon ausklammern. Die Abfrage für Bestellungen aus dem Ausland wäre denke ich kein Problem, da ja VATID, Land bzw. Empty Tax als Wert vorhanden sind.

    Bei der Änderung der Produkte/Dienste hab ich halt meine bedenken, da ja nicht nur zig 100 Preise in den angelegten Produkten geändert werden müssen sondern auch mehrere Tausend Produkte in den jeweiligen Kunden, da dort ja auch immer der Brutto Preis mit MwSt. drin steht.


    Klar hat man erstmal ein Skript was die Änderung macht, kann man das einfach laufen lassen, aber ich habe hier etwas Angst vor den möglichen Fehlern, die dort eventuell auftreten könnten.


    Der Ansatz ist auf jeden Fall nicht schlecht, ich hatte die ganze Zeit im Kopf immer "es muss die Rechnung geändert werden" aber im Prinzip kann ja auch der Betrag im Kunden geändert werden und somit wird die Rechnung dann ja schon korrekt erstellt.


    Schönen Abend euch.

    P.S. Am schlimmsten finde ich hier diese allgemeine Unwissenheit, man fragt 5 Steuerberater und jeder sieht es anders. :)
    Hatte Heute bereits ein Gespräch mit einem Steuerberater eines Kunden und der sieht es komplett anders als unser Steuerberater.

    Denis
    Die Idee mit den Preisänderungen hatte ich auch schon. Hab ich dich schon richtig verstanden, das du alle Preise also auch die im Kunden gespeichert sind auf neu berechnen möchtest?

    Die Idee hatte ich auch schon, allerdings fand ich den Aufwand dafür nicht gerechtfertigt... Deshalb war hier meine Idee, dass man über einen ActionHook pauschal auf die Rechnung die 2,56% Rabatt verrechnet und eben den Steuersatz auf 16% setzt. Somit hätte der Endkunde seine "Ersparnis" und auch die 16% auf der Rechnung und man müsste nicht alle Preise im WHMCS anpassen. Oder hab ich hier noch einen Denkfehler.

    Bezüglich der 2 Steuersätze auf der Rechnung es wäre ja möglich das Template der Rechnung zu ändern und 2 auszuweisen, aber es ist halt nicht ohne Aufwand möglich.
    Eventuell wäre hier dann wirklich darauf zu setzen, dass man den Steuersatz wirklich zum REG/Transfer verwendet unabhängig des Laufzeitendes.

    Unser Steuerberater hat auch gesagt es ist Auslegungssache ob es eine Dauerleistung ist oder eben der Hauptteil beim REG/Transfer erbracht wird...

    Bei Webhosting Tarifen nutzt du dann das Laufzeitende oder die Teilleistung bezüglich dem Steuersatz? Eventuell hab ich das auch überlesen.

    Hi,

    eventuell noch ganz interessant für den ein oder anderen.

    Entgeltsvereinnahmung vor dem 1. Juli 2020

    Hat der Unternehmer für eine steuerpflichtige Leistung oder Teilleistung, die er nach dem 30. Juni 2020 ausführt, vor dem 1. Juli 2020 eine Vorausrechnung erteilt, in der die Umsatzsteuer nach dem zwischen dem 1. Juli 2020 und 31. Dezember 2020 geltenden Umsatzsteuersatz von 16 Prozent bzw. 5 Prozent ausgewiesen ist, und vereinnahmt er vor dem 1. Juli 2020 das gesamte Entgelt oder Teilentgelt, entsteht die Umsatzsteuer für diese Entgelte in der ausgewiesenen Höhe der Rechnung von 16 oder 19 bzw. 5 oder 7 Prozent. Der Leistungsempfänger kann, sofern die übrigen Voraussetzungen des § 15 UStG vorliegen, die zwischen dem 1. Juli 2020 und 31. Dezember 2020 unter Beachtung des befristet geltenden Umsatzsteuersatzes berechnete Umsatzsteuer, die auf die vorausgezahlten Entgelte entfällt, für den Voranmeldungszeitraum der Zahlung als Vorsteuer abziehen. Eine Berichtigung der Steuerberechnung nach § 27 Abs. 1 Satz 3 UStG entfällt.

    Es ist außerdem nicht zu beanstanden, wenn ein Unternehmer von einer Aufteilung der gemeinsamen Entgeltminderungen absieht und der Steuerberichtigung nach § 17

    Abs. 1 Satz 1 UStG ausnahmslos den allgemeinen Steuersatz von 19 Prozent zugrunde legt. Der Leistungsempfänger muss dann bei der Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 17 Abs. 1 Satz 2 UStG entsprechend verfahren.


    und zusätzlich: absenkung-mehrwertsteuersaetze.pdf?__blob=publicationFile&v=4

    Das kommt halt immer darauf an wieviele aktive Produkte/Domain man hat und wie viele Rechnungen gestellt werden. Eine Nachträgliche Korrektur wäre fur uns z.b. nicht möglich, jedenfalls nicht manuell.


    Die Frage die ich mir die ganze Zeit stelle "nur weil WHMCS nicht kann, heißt das ja nicht das das Finanzamt sagt ja ok passt". :)
    Also ich vermute eher das dann eine Lösung geschaffen werden muss im WHMCS.

    Hi,

    im Prinzip wäre das ja egal ob der Steuersatz zum Laufzeitende oder zur Teilleistungserbringung fällig wird. Denn du müsstest in beiden Fällen die Rechnungen anpassen und aufteilen auf die Zeiträume und hättest wieder 2 unterschiedliche Steuersätze für eine Rechnung. Es würde nur andere Rechnungen betreffen.

    Das einfachste wäre hier eigentlich wenn man festlegt, dass das Rechnungsdatum ausschlaggebend ist für den Steuersatz. Dann wäre das ganze nur halb so schlimm wie es sich gerade für mich darstellt.

    Hi,


    bei Domains mag das sein, aber bei einem Hosting denk ich nicht, sprich Ihr verkauft nur Domains?

    Ich vermute mal das bestimmt 90% aller Webhoster die WHMCS nutzen auch einen Webhosting Tarif Ihren Kunden anbieten.

    Meistens wird ja beides zusammen auf eine Rechnung in Rechnung gestellt, also müssten hier wieder trotzdem dann 2 unterschiedliche MwSt. Sätze drauf.

    Hi,


    also ich habe Gestern nochmal mit unserem Steuerberater gesprochen und der meinte:
    Das die MwSt. zum Leistungszeitpunkt oder Teilleistungszeitpunkt erhoben wird. Da ich jetzt einmal sagen würde bei einem Webhosting wird jeden Monat eine Teilleistung erbracht, wäre dies wirklich so, dass man eine Rechnung für ein Jahreshosting aufteilen müssten in den Zeitraum für 19% und 16%. Er meinte auch theoretisch müsste das ganze sogar Rückwirkend passieren also auch für 1 und 2 Jahres Verträge die vllt letztes Jahr geschlossen wurden aber in den Zeitraum von Juli bis Dezember 2020 fallen. Das wäre wirklich eine Katastrophe... Auch alle beide MwSt. Sätze auf der Rechnung auszuweisen vor allem die Berechnung dieser anhand der Produkte was WHMCS ja nicht kann wäre schlimm und sehr aufwendig.

    Ich habe hierzu auch nochmal direkt bei WHMCS nachgefragt und deren Lösung war:
    "WHMCS calculates VAT based on the date of purchase; so the purchase of a 1 year plan would be charged at the applicable rate of VAT on the day the order is placed. If your customer wanted to avail of the upcoming VAT reduction, they would need to sign up for a monthly or quarterly plan, so that the VAT decrease will be reflected on their renewal. We have a full guide to the VAT system within WHMCS which details how to edit VAT rates once the reduction is implemented, this can be found at"

    Also nicht wirklich eine Hilfe...

    Hi,


    also das ganze Thema beschäftigt mich die letzten Tage immer mehr.


    Die MwSt. Änderung im WHMCS ist das eine, hier war unsere Überlegung das mit einem Gutschein für die Kunden zu Regeln und den Preis gleich zu lassen aber der Kunde hat den Vorteil der MwSt. Senkung.


    Der nächste Punkt wäre hier die Rechnungsstellung für Produkte mit Laufzeit die in dieses Jahr fallen, mein Steuerberater meinte eventuell müssten dann hier 2 MwSt. Sätze auf der Rechnung angeben werden und entsprechend berechnet werden.


    Mich ärgert dieser Schnellschuss der Regierung, zumal bis jetzt ja noch nichts genau bekannt ist, wie damit verfahren werden soll. Und die Zeit bis zum 01.07 immer kürzer wird.