Danke für die Link, ist ja wirklich Interessant, quasi darf man keine Mahnkosten mehr in Rechnungen stellen wenn das ganze per E-Mail abläuft.
Fraglich wäre es hier, wenn man das ganze nicht Mahnungskosten nennt sondern Bearbeitungsgebühren. Allerdings stelle ich mir hier gerade die frage ob wir in diesem Fallen die Mahngebühren nicht einstellen komplett und erst ab der 3. Mahnung die Kosten der Sperrung,Brief,Briefmarke dem Kunden in Rechnung stellen.
Vielleicht kriegst du da den Hook ja hin, wichtig ist allerdings das dann auf der neue Rechnung genau steht wofür die Kosten sind bzw. zu welcher Rechnung Sie gehören, wie gesagt ich bin da auch gerne bereit dafür eine Gebühr zu bezahlen