Rechtliche Anpassungen die man bei WHMCS berücksichtigen sollte

    • Offizieller Beitrag

    In diesem Beitrag möchte ich ein paar Hinweise bezüglich Einstellungen/Änderungen, welche man bezüglich der Rechtssicherheit machen muss, sammeln.
    Vorweg: Jeder Anbieter ist verpflichtet, sich auf den neusten Stand zu halten, die Hinweise in diesem Beitrag müssen nicht den aktuellen Stand wiedergeben und sind nicht vollständig. Zusätzlich weise ich darauf hin, dass es sich hier nur um unverbindliche Tipps handelt. Da ich nur in Deutschland tätig bin, gelten diese Tipps hauptsächlich für Deutschland, ausländische Anbieter dürfen mir aber gerne Hinweise zukommen lassen, damit ich diese einbinde. Rechtliche Gewissheit bekommt ihr nur bei Eurem Rechtsbeistand, der Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.


    Buttonlösung
    Die Buttonlösung in Deutschland verlangt zum einen wie der Bestellbutton im Checkout bezeichnet werden darf, z.B. "Kostenpflichtig Bestellen", dieser Button darf nur dann vorkommen, wenn die Bestellung auch wirklich abgeschickt wird, der Button mit dem der Kunde das Produkt in den Warenkorb legt, darf nicht so genannt werden.
    Zusätzlich besagt die Buttonlösung wie der Checkout aufgebaut sein muss. In den meisten WHMCS Designs ist der Aufbau falsch. Richtig wäre ein Aufbau wie: Kontaktdaten, darunter die Zahlungsmöglichkeiten, die Checkboxen, darunter dann die Bestellübersicht und dann der Bestellbutton. Zwischen dem Bestellbutton und der Preistabelle darf nichts sein. Weitere Hinweise gibt es z.B. hier: 99-button-loesung
    Im Checkout müssen auch die wesentlichen Artikelmerkmale angegeben werden. Webspace Pack 1 würde nicht reichen, am besten baut Ihr Eure Produkte mit konfigurierbaren Optionen auf (Webspace, Datenbanken, Postfächer,......) da diese auch im Checkout und auf den Rechnungen erscheinen. Solltet Ihr nicht mit konfigurierbaren Optionen arbeiten wollen hatte ich hier mal eine andere Lösung gezeigt: Produktbeschreibung auf der Rechnung bzw. Produktdetails in der Bestellübersicht


    Rechnung
    Auch eine Rechnung unterliegt gewissen inhaltlichen Vorgaben und muss folgende Angaben enthalten (ich berücksichtige jetzt keine Kleinbetragsrechnungen, wo bestimmte Angaben fehlen dürfen)

    • den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Anbieters und des Kunden
    • die Steuernummer oder, wen vorhanden, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (hierfür eignet sich der Footer sehr gut: Bearbeitung PDF Rechnungsdarstellung (invoicepdf.tpl)
    • das Ausstellungsdatum
    • eine fortlaufende Rechnungsnummer (diese dürfen nicht doppelt vergeben werden)
    • Menge und Bezeichnung des Produktes
    • Steuersätze, Steuerbeträge usw.

    Wenn ein gewerblicher Kunde bei Euch unter Angabe seiner UST-ID bei Euch bestellt, kauft er in der Regel steuerfrei ein. Hierfür muss dann aber ein Hinweis auf der Rechnung erscheinen das er die Steuer zu zahlen hat (Reverse Charge). Hierzu hatte ich schonmal einen Beitrag verfasst: Hinweis auf das Reverse-charge Verfahren auf Rechnungen


    Kleinunternehmer müssen noch einen Vermerk hinterlassen das diese Kleinunternehmer sind. Weitere Hinweise: 147-rechnung-unterstuetzt-durch-klarna
    Achtung: Die Kleinunternehmerregelung gilt nur in DE, wenn z.B. ein Österreicher bei euch einkauft müsst ihr Steuern abführen und ausweisen.


    Zudem solltet Ihr zumindest das kostenlose WHMCS Modul Fixed Invoice Data einsetzen. Da WHMCS die Rechnungen on-the-fly erstellt werden die Rechnungen immer mit aktuellen Daten gefüttert. Zieht eure Kunde jetzt aber um wird die Kundenadresse aber auch bei allen alten Rechnungen geändert. Das WHMCS Modul speichert diese Daten aber in der Datenbank.
    Etwas besser finde ich das Cached Invoice Modul von M-Bit, da dieses die Rechnungen nicht in der Datenbank speichert sondern die PDF sofort auf eurem Server speichert, so bleiben alte Rechnungen auch erhalten wenn das Layout geändert wird oder sich eure Firmendaten im Footer ändern.


    Impressum
    Auch wenn manche meinen das Sie das nicht benötigen. Jede Webseite in DE benötigt ein gültiges Impressum, ansonsten kann man euch kinderleicht abmahnen.


    Widerrufsbelehrung
    Die Widerrufsbelehrung erhaltet Ihr bei eurem Anwalt. Allerdings solltet Ihr im Checkout eine zusätzliche Checkbox einbinden welche der Kunde auswählen muss. In der Regel besagt die Box das der Kunde die sofortige Ausführung der Bestellung wünscht und es ihm bewusst ist das sein Widerrufsrecht erlischt. Klingt etwas komisch ist aber so. Ansonsten könnte der Kunde nach 13 Tagen ankommen und die teure pro Domain zurückgehen lassen und ihr bleibt auf den Kosten sitzen. Weitere Informationen hier: 138-das-neue-widerrufsrecht-bei-dienstleistungen und die Anleitung zum Einbinden weitere Checkboxen hier: Zusätzliche Checkboxen für den Checkout z.B. Widerruf


    Steuern
    Selbstverständlich müsst ihr im Bestellprozess und auf den Rechnungen Steuern und die Steuersätze ausweisen (Ausnahme Kleinunternehmer im Inland). Denkt aber bitte daran das Ihr seit dem 01.01.2015 bei privaten Käufern den Steuersatz nehmen müsst aus dem der Kunde kommt und das Ihr diese Steuern dann über MOSS abführen müsst. Kommt der Kunde aus Deutschland 19%, kommt er aus Österreich: 21%,..... WHMCS schreibt hierzu auch noch was: New EU VAT rules from 1st January 2015 | WHMCS angeblich soll es auch irgendwann ein Modul direkt von WHMCS geben welches uns MOSS erleichtern soll.


    Bestellprozess
    Wie der Bestellprozess aufgebaut sein soll sagt uns die Buttonlösung, den Teil mit der Widerrufsbelehrung hatten wir auch schon. Allerdings solltet Ihr euch beim Bestellprozess für Upgrades noch etwas basteln da hier ein gesonderter Checkout genutzt wird. Also auch hier AGB, Widerrufsbelehrung und Buttonlösung. Für die Checkboxen stelle ich hier eine Lösung vor: AGB Checkbox bei Upgrades .
    Zudem gab es vor kurzem ein Urteil welches besagte das die Willkommensmails die manche Onlineshops bei Registrierungen verschicken (auch WHMCS) Spam sein können und man ein Opt-In Verfahren (Kunde erhält eine Mail mit Link, klickt ihn an um zu bestätigen das er er ist und weiter gehts) nutzen sollte um sich zu schützen. Ich empfehle das E-Mail Verification Modul von HTB, hierfür. Wenn man die Code Verifizierung und nicht die Linkverifizierung nutzt, bietet es auch einen tollen Schutz vor Bot-Bestellungen. Selbiges gilt natürlich auch wenn Ihr Kundenregistrierungen ohne Bestellung zulasst.
    Link zum Bericht: Urteil: Double-Opt-In wird zur Pflicht bei Anmeldebestätigungen von Onlineshops | t3n


    Solltet Ihr von euren Kunden für manche Zahlungsarten eine Gebühr verlangen ist dies erlaubt sofern mind. eine zumutbare und gängige Zahlungsart kostenlos ist - als zumutbare und gängige Zahlungsart gilt die Zahlung per Überweisung. Zudem muss die Gebühr sowhl auf eurer Zahlungsinformationsseite als auch innerhalb des Bestellvorgangs sowie auf der Bestellübersichtsseite durch einen deutlichen Hinweis erkennbar sein. Zudem sollte die Gebühr im "heute fälligen Gesamtbetrag" hinzuaddiert werden.
    Bei der Gebühr dürft Ihr auch keine Fantasiewerte nehmen, nur die Kosten wie sie bei der Zahlungsart auch wirklich anfallen siehe: § 312a Absatz 4 BGB.


    Preisangabe
    Wenn Ihr auf eurer Seite Preise angebt sollte unmittelbar am Preis (entweder direkt oder mittels Sternchen) der verwendete MwSt. Satz angegeben werden. Also z.b. Preis inkl 19% MwSt bei Endkunden und zzgl. 19% MwSt bei B2B Seiten. Kleinunternehmer besprechen bitte mit Ihrem Rechtsbeistand ob es nun inkl. MwSt heißen muss oder Gemäß Kleinunternehmerregelung...... da hier die Meinungen etwas auseinander gehen. Auch im Bestellprozess müssen Hinweise zum Steuersatz bzw zum Kleinunternehmen angezeigt werden.


    Bestell- bzw Auftragsbestätigung


    Auch bei der Auftragsbestätigung gibt es Regeln an welche man sich halten muss, man spricht hier auch von der nachvertragliche Informationspflicht. Ich werde mich hier auf den Artikel der onlinehändler-news beziehen, wer hierzu weitere Informationen erhalten möchte findet diese hier: Wir wurden gefragt: Welche Informationen gehören in eine Bestell- bzw. Auftragsbestätigung?.


    Kurz: Es ist Pflicht dem Kunden eine Bestellbestätigung zukommen zu lassen, und zwar unverzüglich auf elektronischem Wege (also z.B. per E-Mail). Dies gilt sowohl für B2B als auch für B2C.
    Diese Bestätigung muss den Vertragsinhalt wiedergeben und unter anderem diese Informationen enthalten:


    • AGB (entweder vollständig als Text oder als pdf)
    • Widerrufsbelehrung (entweder vollständig als Text oder als pdf)
    • Daten, also Geschäftsanschrift, Firmenname, E-Mail, Telefon,...
    • Gesamtpreis inkl. Steuern
    • die Angabe des Abrechnungszeitraumes
    • Vertragslaufzeiten
      fügt Ihr PDF Dokumente hinzu muss die Mail einen Link enthalten welche dem Kunden zu einem PDF Reader führt


    Besonders bei den Punkten AGB und Widerrufsbelehrung ist es mir in den letzten Wochen mehrfach vorgekommen das Anbieter diese nicht in Ihre Mails einbinden. Leute ändert das und informiert euch!


    Bei der Bestätigung gibt es aber auch mal wieder etwas worauf man derbe achten muss. Und Zwar die Kontoinformationen. Wenn die Bestellbestätigung bei euch noch nicht zur Vertragsannahme führt (und z.B. eine gesonderte Auftragsbestätigung diesen Part übernimmt) darf die Bestellbestätigung keine Zahlungsaufforderung und auch keine Kontodaten enthalten.



    Ich hoffe das ich jetzt die wichtigsten Themen bezüglich Rechtlicher Anpassungen bei WHMCS genannt hatte. Sollte ich etwas vergessen haben, kurz melden. Und wer mir nach der Tipperei einen ausgeben will, darf sich auch 2x melden :D .

  • Zudem solltet Ihr zumindest das kostenlose WHMCS Modul Fixed Invoice Data einsetzen. Da WHMCS die Rechnungen on-the-fly erstellt werden die Rechnungen immer mit aktuellen Daten gefüttert. Zieht eure Kunde jetzt aber um wird die Kundenadresse aber auch bei allen alten Rechnungen geändert. Das WHMCS Modul speichert diese Daten aber in der Datenbank.

    Gibt es das noch?