Neues Verbraucherrecht ab dem 13. Juni 2014

    • Offizieller Beitrag

    Die meisten haben hoffentlich schon davon gehört das es ab dem 13. Juni ein neues Verbraucherrecht gibt. In diesem Beitrag möchte ich die neuen Regelungen kurz vorstellen. Da ich kein Jurist bin, handelt es sich hierbei nur um eine Zusammenfassung, es wird keine Haftung zur Vollständigkeit und Richtigkeit übernommen. Wendet euch im Zweifelsfall bitte an euren Anwalt.


    Pflichtinformationen auf der Bestellübersichtsseite

    • Es müssen die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder der Dienstleistung in einem angemessenen Umfang dargestellt werden
    • Es muss der Gesamtpreis der Ware bzw. Dienstleistung inkl. aller Steuern und Abgaben sowie eventuell anfallende Versandkosten angezeigt werden.
    • Wird ein unbefristeter bzw ein Abonnement-Vertrag geschlossen muss der Gesamtpreis pro Abrechungszeitraum angezeigt werden.
    • Bei einem Vertrag müssen die Vertragslaufzeit und die Kündigungsbedinungen angezeigt werden


    Bei der Gestallung der Bestellübersichtsseite gibt es, sofern man sich an die bisher gültige Buttonlösung hält, keine Änderungen. (Quelle)


    Informationspflichten nach Vertragsschluss

    • Wie bereits gehabt muss der Onlineshop dem Kunden den Zugang der Bestellung bestätigen (z.B. per E-Mail)
    • Die Vertragsbestätigung muss die folgenden Angaben enthalten (dies kann z.B. mit der Bestellbestätigung passieren): Allgemeine Geschäftsbedingungen, vollständige Widerrufs- oder Rückgabebelehrung, vollständige Identität des Händlers, wesentliche Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen, wesentliche Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen, den Gesamtpreis pro Abrechnungszeitraum sowie ggf. die monatlichen Gesamtkosten, Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen und den Liefertermin, Vertragslaufzeit und Kündigungsbedinungen.
      (Quelle)


    Das Muster-Widerrufsformular
    Ab dem 13. Juni müssen Onlineshop Betreiber Ihren Kunden ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung stellen. Auch hier gibt es Vorschriften welche Informationen in diesem Formular enthalten sein müssen. Informationen hierzu entnehmt Ihr am besten dieser Seite: http://onlinehaendler-news.de/…er-widerrufsformular.html .
    Der Eingang des Widerrufs muss dem Kunden sofort bestätigt werden. Nutzt hierzu am besten (wenn euch der Kunde den Scan zuschicken kann) eine E-Mail Adresse eures Ticketsystems, so hat der Kunden sofort eine Nachricht das die Mail eingegangen ist.


    Ab wann gelten diese Änderungen?
    Leider gibt es für diese Änderungen keine Übergangsfrist. Sie sind also ab dem 13.06.2014 0 Uhr verpflichtend. Zu diesem Zeitpunkt müssen evtl. auch die Widerrufsbelehrungen angepasst werden. Beachtet bitte das diese erst ab 0 Uhr des 13.06. gültig ist, setzt Ihr die neue Widerrufsbelehrung schon ein paar Tage eher ein kann dies abgemahnt werden.