Das ist schön, dqß die Leute bei WHMCS fleissig programmiere. Leider haben sie den Knall nicht gehört. Denn der Checkout des Systems ist extrem abmahnfähig und keineswegs für den Handel in dDeutschland oder der EU geeignet.
Ein Beispiel:
Kunde besucht die Webseite und solange noch unklar ist, ob der User ein B2B oder ein B2C Geschäft abwickeln möchte, kann man ja die Steuern inclusive und das EU Tax Addon aktiviert laufen lassen. Die Preisangaben Verordnung lässt 1. nicht zu, daß die Preise überall ohne den Zusatz: (inclusive 19% MwSt) angezeigt werden. Das gilt bis in die Details wie monatlich/jährlich etc. Auch bei der kleinsten Angabe wo ein Preis steht, muss dieser Hinweis erfolgen.
Im Checkout kommt dann die ernsthaftere Problematik. Wenn der Kunde nicht eingeloggt ist, jedoch in der Cart Übersicht im Dropdown für die Taxes das Land ändert, so wird neu geladen und der vornehmlich noch als Endverbraucher anzusehene User bekommt entsprechende Preise angezeigt. Die Angabe unter Subtotal ist immer (netto) was irritierend als Zwischensumme angezeigt wird. Mit etwas Aufwand kann man das im template jedenfalls dahingehend faken, daß man diese Aufrechnung in der Cart Overview halbwegs legal hinbiegen kann.
Nun kommt aber der Checkout und wir wandern zum Eingabeformular bzw wahlweise Login. Und bekommen denselben non B2B Cart Overview angezeigt wie eingestellt wurde in der Auswahl des Leitungsempfängerlandes.
Problem 1: Wenn sich der User neu registriert und in der Maske seine USt-id einträgt, sein Land auswählt und dann auf kostenpflichtig Bestellen klickt wird direkt die Registrierung und die Bestellung ausgelöst. Das ist allerdings illegal.Zum einen muss der Kunde seine neu berechneten Preise vorher angezeigt bekommen, und zwar inlusive der kompletten Postenliste inklusive Addons usw. Es muss ersichtlich sein, daß er nun als B2B Kunde einen Vertrag bucht.
Problem 2: B2B AGB sollten abweichend sein. Denn normale AGB's gelten zwar im B2B Bereich, sind aber für diesen Zweck meistens zu eng gefasst und teilweise nicht anwendbar. Sollten jedenfalls nicht dem Geschäftskunden unnötigerweise sämtliche Gewährleistungsrechte des BGB Verbraucherschutzes zubilligen.
Problem 3: Einem zukünftigen Geschäftskunden wird die Preisberechnung für die Zusammenfassung nicht ordnungsgemäss angezeigt. So bestellt jemand eine Dienstleistung für seinen Onlineshop (also B2B Hosting) und sieht als letzte Abrechnung noch die Endverbraucherpreise, da er ja erst noch einloggen oder sich registrieren muss.
Es ist schier unmöglich während des Checkouts zuerst den Warenkorb anzuzeigen, danach zum Registrierungsformular zu gehen und sich dort anzumelden, um danach in einem weiteren Schritt die Bestellübersicht mit korrigierten Preisen zu sehen und zu entscheiden: Ja, jetzt buche ich verbindlich. Bei B2B muss netto und Steuern ausgewiesen werden, auch wenn die Endpreise inclusive Umsatzsteuern erhoben werden, beispielsweise weil wir in Deutschland für deutsche B2B Kunden die Steuern abführen müssen.
Eine anders lautende Rechnung zu verschicken als diejenige die vor dem Kauf gezeigt wurde ist hochgradig illegal. Das ist abmahnfähig hoch drei.
Problem 4: Der Button "Verbindlich buchen" oder "Jetzt kostenpflichtig bestellen" muss sich in unmittelbarer Nähe zum ausgewiesenen Endpreis befinden. Das ist ansonsten ebenfalls ein Verstoss gegen das Wettbewerbsrecht.
Naja, um es auf den Punkt zu bringen: Da ist viel Nachbesserungsbedarf seitens WHMCS. Aber der gesamte Checkout ist furchtbar naiv.
Zum Thema VAT Moss:
Was unbedingt abgefragt und danach für 10 Jahre sicher verschlüsselt verfügbar gehalten werden muss sind mindestens 2 Absicherungen bezüglich des Unternehmensstatus vom Kunden.
a) USt-ID alleine abfragen reicht nicht. Deshalb muss Unternehmensname ein Pflichtfeld sein und zusätzlich muss dies gespeichert werden. Pflichtfeld wird Pflichtfeld bei Angabe der USt-ID
b) Beim Buchen muss abgefragt werden, ob der Kunde für sein Unternehmen einkauft bzw ob er die Dienstleistung oder Ware auch für das Unternehmen nutzen will und man sollte sich dies ebenfalls bestätigen lassen.
Desweiteren müssen für VAT Moss demnächst auch dei Thresholds für den EU Binnemarkt dringend Beachtung finden. Das bedeutet, daß jedes EU Land eine Schwelle in Euros hat, die man im EU Zielland maximal erwirtschaften darf ohne in diesem Land Steuerpflichtig zu werden. Das geht dann auch über die Umsatzsteuern hinaus. Dise darf man dann nicht mehr über MOSS abführen hier in Deutschland sondern muss sich steiuerlich im EU Zielland erfassen lassen und dort die Steuern zahlen.
Also müssten theoretisch jedes Kalenderjahr die Einnahmen aus den EU Ländern aufgerechnet werden und bei überschreiten der jeweiligen Freigrenze müsste das System umstellen.
Doof dabei ist, daß es ebenfalls nach EU Auffassung illegal ist, andere EU Businesskunden auszugrenzen. z.b. durch geobasierte IP Sperren.
Alles in allem.... Sehr dünnes Eis
Habt Ihr hier eventuell eine Lösung oder vernünftige Workarounds für die einzelnen Schwachpunkte? Man hat halt kaum Alternativen.
Wir haben deswegen echte Probleme.