Ich wollte mal so in die Runde Fragen wie Ihr mit den neuen Richtlinien für Verbraucherverträgen umgehen werdet, Stichwort: Gesetz für faire Verbraucherverträge.
Die Vertragslaufzeiten werden demnächst ja neu geregelt, sodass der Vertrag eine Mindestvertragslaufzeit hat z.B. 1 Jahr und nach dem Jahr muss der Kunde die monatliche Kündigungsmöglichkeit haben.
Da wir im Hosting ja oft Jahresverträge haben, alleine schon wegen den Domains - würde sich ja sonst nicht rechnen, kann das natürlich problematisch werden.
Habt Ihr euch da schon Gedanken gemacht wie Ihr das umsetzen wollt?
Mir fällt eigentlich nur zwei Lösungen ein: Hostingverträge nur noch ohne inkl Domain anbieten und Domains müssen vom Kunden ausdrücklich verlängert werden, ansonsten laufen diese aus.
Oder man holt vor jeder Vertragsverlängerung das Einverständnis beim Kunden ein, bekommt man es nicht läuft der Dienst zum Laufzeitende aus.
Wie werdet Ihr das Handhaben?
Ich muss gestehen das mir die ständige Stärkung von Verbraucherrechten auf Kosten der Händler auf den Keks geht, es gibt doch auch noch ehrliche Händler die Vertragslaufzeiten nicht zur Bereicherung ausgenutzt haben.