Konjunkturpaket: vorübergehend 16% statt 19% Mehrwertsteuer

  • Schnelle Überlegung meinerseits, da ich gerade unterwegs bin.

    Kann man nicht einfach ein Land anlegen (Deutschland), 16% MwSt. Und alle Kunden dem zuweisen via cron oder sonstigem? Dann würden 2 crons laufen (Anfang und enden) und alle Kunden wären mit dem neuen Steuersatz bestückt.

  • Kann man, aber wieso änderst du per Cron dann nicht direkt den Steuersatz von Deutschland auf 16 und später auf 19, statt ein neues Land zu erstellen? Das wäre nur eine DB Änderung statt hunderte/tausende.


    Das ganze bringt dir aber nichts wenn du die Preise auch ändern möchtest, sofern du inkl Steuern, arbeitest. Und hilft leider auch nicht bei der Problematik wenn du eine Leistung in Rechnung stellst welche 2021 endet.

  • Folgende Info habe ich gerade erhalten und poste sie zu eurer Info (und gerne auch Meinung bzw. Vorschläge der möglichen Umsetzung) hier:


    Was meint ihr dazu? Würde sich das mit möglichst wenig Aufwand umsetzen lassen? Einen bisher besseren Lösungsvorschlag für unsere Situation habe ich bisher noch nicht entdeckt.


    Viele Grüße
    Ceradon

  • Hi,

    im Prinzip wäre das ja egal ob der Steuersatz zum Laufzeitende oder zur Teilleistungserbringung fällig wird. Denn du müsstest in beiden Fällen die Rechnungen anpassen und aufteilen auf die Zeiträume und hättest wieder 2 unterschiedliche Steuersätze für eine Rechnung. Es würde nur andere Rechnungen betreffen.

    Das einfachste wäre hier eigentlich wenn man festlegt, dass das Rechnungsdatum ausschlaggebend ist für den Steuersatz. Dann wäre das ganze nur halb so schlimm wie es sich gerade für mich darstellt.

  • (M)ein mögliches Vorgehen beim Thema Hosting wäre hier:


    - Sofortige Umstellung auf 16% Ust. ab heute - bedeutet, jede Rechnung die heute geschrieben wird, wird mit 16% versteuert

    - Für den Zeitraum des nächsten halben Jahres gibt es keine längeren Abrechnungszeiträume als monatlich (auch, wenn es hier und da nervig sein mag).

    - Zum 01.12.2020 Umstellung der Ust. auf 19%, da alle Leistungen dann in 2021 wieder enden (wo dann wieder 19% zählen).


    Soweit zum Hosting.


    (M)ein mögliches Vorgehen bei den Domains wäre:


    Annahme: Leistungszeitpunkt ist Registrierungsdatum und nicht Laufzeit der Domain (wäre zu prüfen)

    Dann:

    - Sofortige Umstellung auf 16 % Ust. (geht nicht anders, da WHMCS nur einen Steuersatz kann)
    - Nachträgliche Korrektur aller Domainrechnungen aus dem Juni 2020 - da 16% Ust. ausgewiesen, obwohl 19% fällig

    - Zum 01.12.2020 Umstellung der Ust. auf 19% (geht nicht anders, da WHMCS nur einen Steuersatz kann)
    - Nachträgliche Korrektur aller Domainrechnungen aus dem Dezember 2020 - da 19% Ust. ausgewiesen, obwohl 16% fällig


    Ja, macht Aufwand. Meiner Einschätzung nach aber den wenigstens - zumindest für unseren Fall und unter der Voraussetzung, dass meine Annahmen korrekt sind.


    Viele Grüße

    Ceradon

  • Das kommt halt immer darauf an wieviele aktive Produkte/Domain man hat und wie viele Rechnungen gestellt werden. Eine Nachträgliche Korrektur wäre fur uns z.b. nicht möglich, jedenfalls nicht manuell.


    Die Frage die ich mir die ganze Zeit stelle "nur weil WHMCS nicht kann, heißt das ja nicht das das Finanzamt sagt ja ok passt". :)
    Also ich vermute eher das dann eine Lösung geschaffen werden muss im WHMCS.

  • Auch für uns ist eine nachträgliche Korrektur eine Menge (unnötiger) Arbeit - irgendeinen Tod wird man jedoch sterben müssen, einfach deswegen, weil WHMCS es nicht anders handeln kann (zumindest kenne ich keine Möglichkeit).


    Natürlich sagt das Finanzamt nicht okay, bloß weil WHMCS es nicht anders kann. Wir setzen hier aber nunmal alles dieses System ein - und wirklich daran zu glauben, dass sich innerhalb von 13 Tagen eine Lösung innerhalb von WHMCS auftut, halte ich persönlich für utopisch (freue mich aber, sollte ich mich irren).

  • (M)ein mögliches Vorgehen beim Thema Hosting wäre hier:


    - Sofortige Umstellung auf 16% Ust. ab heute - bedeutet, jede Rechnung die heute geschrieben wird, wird mit 16% versteuert


    [...]

    Ich sehe hier die Problematik, dass das Gesetz noch gar nicht durch ist und daher noch gar keine gesetzliche Grundlange gibt 16% auszuweisen.

  • Habt ihr schon umgestellt ?

  • Hi,

    eventuell noch ganz interessant für den ein oder anderen.

    Entgeltsvereinnahmung vor dem 1. Juli 2020

    Hat der Unternehmer für eine steuerpflichtige Leistung oder Teilleistung, die er nach dem 30. Juni 2020 ausführt, vor dem 1. Juli 2020 eine Vorausrechnung erteilt, in der die Umsatzsteuer nach dem zwischen dem 1. Juli 2020 und 31. Dezember 2020 geltenden Umsatzsteuersatz von 16 Prozent bzw. 5 Prozent ausgewiesen ist, und vereinnahmt er vor dem 1. Juli 2020 das gesamte Entgelt oder Teilentgelt, entsteht die Umsatzsteuer für diese Entgelte in der ausgewiesenen Höhe der Rechnung von 16 oder 19 bzw. 5 oder 7 Prozent. Der Leistungsempfänger kann, sofern die übrigen Voraussetzungen des § 15 UStG vorliegen, die zwischen dem 1. Juli 2020 und 31. Dezember 2020 unter Beachtung des befristet geltenden Umsatzsteuersatzes berechnete Umsatzsteuer, die auf die vorausgezahlten Entgelte entfällt, für den Voranmeldungszeitraum der Zahlung als Vorsteuer abziehen. Eine Berichtigung der Steuerberechnung nach § 27 Abs. 1 Satz 3 UStG entfällt.

    Es ist außerdem nicht zu beanstanden, wenn ein Unternehmer von einer Aufteilung der gemeinsamen Entgeltminderungen absieht und der Steuerberichtigung nach § 17

    Abs. 1 Satz 1 UStG ausnahmslos den allgemeinen Steuersatz von 19 Prozent zugrunde legt. Der Leistungsempfänger muss dann bei der Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 17 Abs. 1 Satz 2 UStG entsprechend verfahren.


    und zusätzlich: absenkung-mehrwertsteuersaetze.pdf?__blob=publicationFile&v=4

  • So langsam rückt das Datum ja näher und ich wollte mich am WE mal an unser dev System setzen.


    Die Produkte sind ja beim Kunden mit Preisen hinterlegt, also erster Betrag und wiederkehrender Betrag.
    Der Preis der dort hinterlegt ist, ist bei uns zumindest der Brutto Preis.

    1. Wäre es möglich, via SQL-Befehl die MwSt. erst einmal von 19% auf 16% runterzuholen bzw die Änderung in der Datenbank selbst?
    -> Dies würde doch bedeuten, der Kunde zahlt zwar immer noch seinen Betrag X aber mit 16% nun ausgewiesen, richtig?

    2. Defakto müsste man jetzt das Produkt selbst um 3 % reduzieren?
    -> Gibt es da nicht einen SQL-Befehl, der alle vorhandenen Produkte, die gebucht sind, um 3% vergünstigt?


    Alternativ mit Gutscheinen arbeiten? Vielleicht auch eine Idee?

    Könnt ihr folgen oder habe ich einen Denkfehler?

  • Du musst halt 4 Dinge ändern, zum einen die Steuer selbst und dann musst du die Preise der tblpricing (oder so), die Preise in tblhosting und tblhostingaddons neu berechnen- wenn ich jetzt keine Tabelle vergessen habe, sofern du Ersparnis an die Kunden weitergeben willst. WHMCS ist da leider recht komplex.

    Bedenke aber 3% Steuerreduzierung sind aber kein Rabatt in Höhe von 3%, sind 2,52% oder so.

    Wenn man nun die Preise stur ändert, könnte ich mir vorstellen das man dann im Januar - wenn man das Vorgehen wiederholt - Rundungsprobleme bekommt (2x mit Rundung neu berechnen, könnte im Januar zu abweichenden Preise führen).

  • danke speedy da kann ich mitgehen, ist aber erst einmal der saubere Weg.
    Sollte man dann im Januar auf Rundungsfehler aufmerksam werden, müsste man diese händisch nachpflegen (wobei ich den Cent sonst stehen lassen würde).

    Ist aber erst einmal ein Schritt in die richtige Richtung oder habt ihr evtl. noch bessere Vorschläge?

    • Offizieller Beitrag

    Der sagt dazu: lass mich mit dem Mist in Frieden. Gebt die ~20 Milliarden den Schulen und Kitas und lasst die Steuer wie sie ist ;) .


    Problematik mit allen Ideen die man hat ist das Problem das wir nicht nur einmalige Dinge haben, sondern teils gemischt. Webhosting z.B. monatlich und Domains dann jährlich und dann fallen wieder unterschiedliche Steuern an.

    Auch wenn man einen Rabatt an der "Kasse" anbietet, muss die Mehrwertsteuer auf der Rechnung entsprechend dargestellt werden und das wären dann bei dem monatlichen Webhosting 16% und bei der Domain 19%, in dem Fall hilft einem die Rabattregel leider nicht (wir sind halt leider kein kleiner Laden in der Innenstadt welcher Lederwaren vertreibt der "nur" seine Kasse umstellen muss).

  • Hallo zusammen,


    Der sagt dazu: lass mich mit dem Mist in Frieden. Gebt die ~20 Milliarden den Schulen und Kitas und lasst die Steuer wie sie ist ;) .

    ... dem schließe ich mich zwar an, allerdings wird uns das nicht weiterhelfen.


    Wir müssen den Blödsinn umsetzen - ob wir wollen, oder eben nicht. Die Frage ist: Wie gehen wir es an?


    Gibt es da bei euch schon neue Erkenntnisse?


    Viele Grüße

    Ceradon