Konjunkturpaket: vorübergehend 16% statt 19% Mehrwertsteuer

    • Offizieller Beitrag

    Soweit ich weiß muss, wenn du nur mit B2B arbeiten möchtest und entsprechend Nettopreise anzeigen willst, sichergestellt sein das kein Endverbraucher bei dir bestellen kann. Sprich z.B. der Account wird erst nach Zusendung und Prüfung eines Gewerbescheines freigeschaltet.

  • Na das kann ich dir nicht sagen, dass muss dir dein Anwalt etc. beantworten.

    WHMCS ist da halt was eigen, ich kenne andere OnlineShops, da geht alles via Netto und du siehst wunderschön wie die Steuer draufgeschlagen wird.

    Das funktioniert bei WHMCs aber nicht, daher darf der Shop auch nicht für B2C Kunden dann offen sein, wenn du mit Netto arbeitest.
    Wie du das anstellst, kann ich dir nicht sagen, wird sicherlich einiges an Arbeit mal wieder notwendig sein.

  • Das ganze scheint noch lustiger zu werden, Haufe hat da einen Artikel zusammengefasst: Absenkung des Mehrwertsteuersatzes 2020: Probleme in der Praxis | Steuern | Haufe


    Zitat

    Sonstige Leistungen: Sonstige Leistungen (auch Werkleistungen) sind im Zeitpunkt ihrer Vollendung ausgeführt. Bei zeitlich begrenzten Dauerleistungen ist die Leistung mit Ende des Leistungsabschnitts ausgeführt, wenn keine Teilleistungen vorliegen (Abschn. 13.1 Abs. 3 UStAE).


    Wichtig: Entstehung der Umsatzsteuer

    Grundsätzlich gilt: Die Umsatzsteuer entsteht endgültig erst mit Ausführung einer Leistung oder Teilleistung

    heißt für mich, wenn ein Hostingvertrag jährlich abgerechnet wird und dieser von mir vom 01.08.2019 - 31.07.2020 mit 19% besteuert wurde, muss ich diese alte Rechnung nun korrigieren und dem Kunden mit 16% besteuern und Ihm die Differenz erstatten! Und die Rechnung die ich dann für den Zeitraum vom 2020-2021 erstelle muss dann mit 19% besteuert werden. Oder wie versteht ihr das?

    Mein Steuerberater meinte nur er kann erst etwas dazu sagen wenn das Gesetz durch ist, und wie ich unsere Politiker kenne ist das dann am 29.06.

  • Ja ne ist klar.

    Egal mit wem ich darüber gesprochen habe, alle haben sich an den Kopf gepasst, wenn das wirklich so sein sollte, dann wird es wirklich richtig Arbeit und sämtliche Rechnungen etc müssen angepasst werden.


    Edith Das ist doch überhaupt nicht möglich, ich müsste eine Rechnung, die ein Jahr zurückliegt korrigieren. Die Beiträge sind aber fest verbucht in der Buchhaltung und sind doch auch schon versteuert etc.


    Was würde das denn für ein riesen Fass öffnen.

    Dann würde ich sämtliche Dienstleister ja kontaktieren müssen und diese ebenfalls darauf aufmerksam machen, dass ich Geld zurückerstattet bekommen muss.

  • Ja da könnten schöne Zeiten auf uns zukommen, ich bete jeden Tag dafür das man es sich anders überlegt und die Steuer lässt.


    Für mich sind die meisten Aktionen im Moment einfach unüberlegte Schnellschüsse. Klar ist die Situation für alle Neuland, aber es ist so wenig durchdacht.

    Bzgl der Steuern wurden sich keine Gedanken gemacht was das für Arbeit ist (Beispiel Tante Emma Laden, der nun 2x 40.000 Artikel neu etikettieren darf wenn er die Preise bedingt durch die Steuer senkt). Bei den Soforthilfen hat man keinerlei Prüfungen eingerichtet, wodurch Betrüger Google Anzeigen geschaltet haben und dann die Hilfe abgegriffen haben. Beim Mieterkündungsschutz kamen direkt Großkonzerne auf die Idee Mieten für Ihre Ladenlokale nicht zu bezahlen, weil Ihnen ja nichts passieren kann, egal ob der Vermieter pleite geht. Und so weiter. Alles unüberlegte Schnellschüsse.


    Lassen wir uns mal überraschen.

  • Soweit ich weiß muss, wenn du nur mit B2B arbeiten möchtest und entsprechend Nettopreise anzeigen willst, sichergestellt sein das kein Endverbraucher bei dir bestellen kann. Sprich z.B. der Account wird erst nach Zusendung und Prüfung eines Gewerbescheines freigeschaltet.

    Das macht Mittwald nicht. Dort steht nur:

    Zitat

    * Angebote richten sich ausschließlich an Gewerbetreibende. Alle Preise zzgl. Umsatzsteuer.

    Dort kann aber jeder Endverbraucher bestellen. Daten wie Firma oder Umsatzsteuer ID sind optional und keine Pflichtfelder.

  • speedy


    Ich habe dazu zwischenzeitlich mal Rücksprache mit unserem Rechtsbeistand gehalten. Die Aussage dazu war, dass die Kennzeichnung ausreichend ist, sofern Sie klar und deutlich formuliert wurde (nicht nur irgendwo klein im Footer, sondern auch nahe an der Preisauszeichnung)


    Wir werden bei uns prüfen, ob und wie wir auf reine netto-Auszeichnung umstellen.


    VG
    Ceradon

  • Hi,


    also das ganze Thema beschäftigt mich die letzten Tage immer mehr.


    Die MwSt. Änderung im WHMCS ist das eine, hier war unsere Überlegung das mit einem Gutschein für die Kunden zu Regeln und den Preis gleich zu lassen aber der Kunde hat den Vorteil der MwSt. Senkung.


    Der nächste Punkt wäre hier die Rechnungsstellung für Produkte mit Laufzeit die in dieses Jahr fallen, mein Steuerberater meinte eventuell müssten dann hier 2 MwSt. Sätze auf der Rechnung angeben werden und entsprechend berechnet werden.


    Mich ärgert dieser Schnellschuss der Regierung, zumal bis jetzt ja noch nichts genau bekannt ist, wie damit verfahren werden soll. Und die Zeit bis zum 01.07 immer kürzer wird.

  • Gutschein ok, aber was machst du mit dem Bestandskunden? Benachteiligst du diesen dann?

    Der nächste Punkt wäre hier die Rechnungsstellung für Produkte mit Laufzeit die in dieses Jahr fallen, mein Steuerberater meinte eventuell müssten dann hier 2 MwSt. Sätze auf der Rechnung angeben werden und entsprechend berechnet werden.

    Genau das ist auch meine Info.

    Also meine Info sagt aktuell das alle Rechnungen die zwar vor dem 01.07. erstellt und gezahlt wurden, deren Leistungszeitraum aber zwischen dem 01.07. und dem 31.12.2020 endet man die Rechnung entweder korrigieren muss oder einen Differenzrechnung erstellen muss wo man die zuviel gezahlte Steuer erstattet. Da wir die Steuer zwar sofort bei Einnahme abführen müssen, aber erst bei Vollendung zählt der Steuersatz.

    Und genau das ist das Problem das wir in dem halben Jahr 2 Steuersätze führen müssen. Bestellt ein Kunde im Oktober ein monatlich abgerechnetes Hosting dann hat diese Rechnungsposition 16%, bestellt er eine jährlich abgerechnete Domain dazu dann fallen dafür 19% an. Und das ganze muss halt Auf der Rechnung, im Bestellprozess und den Bestellbestätigungen berücksichtigt werden.


    Soweit die Theorie, soweit ich gelesen habe wird das Gesetz aber wohl erst am 29.06. verabschiedet, eher weiß keiner was genau drin steht, müssen wir ja auch nicht rechtzeitig wissen. Ich glaube unsere Politiker dachten es würde nur aktuelle Bestellungen betreffen wo man kurz den Satz im System ändern muss, man hat an solche Fälle gar nicht gedacht.


    Wieso drückt die Regierung nicht einfach jedem 200€ in die Hand und gut ist? Würde dem Handel so viel Geld sparen und es kommt beim Kunden an und kurbelt die Konjunktur wirklich an, die 2,5% Rabatt bringen doch keinen Aufschwung. Und dann soll man die Ersparnis der MwSt noch an den Kunden weitergeben, und was ist mit den zusätzlichen Buchhaltungskosten usw???


    Wer sich mit dem allg. mit dem Thema beschäftigen will, hier gibt es ein ganz brauchbares Video: Händlerbund - Großes Aufregerthema: Die...

  • Wie handhabt ihr das denn eigentlich mit Domains, die ja doch in aller Regel jährlich abgerechnet werden?


    Alle Domains die jährlich abgerechnet werden und nach dem 01.07.2019 abgerechnet wurden (mit 19% Ust.) müssen für den Zeitraum über den 01.07.20 hinaus korrigiert werden. Alle Rechnungen, die nach dem 01.07.20 erstellt wurden, müssen am 01.01.21 erneut korrigiert werden. Sehe ich das so richtig?


    Ich halte diesen Aufwand für absolut unrealisitisch und für ein kleines Unternehmen nicht leistbar. Das wäre bei uns mehrere tausende Rechnungen, die von Hand korrigiert werden müssen. Definitiv nicht leistbar.

    WHMCS kann, wenn ich es richtig sehe, auch sowieso nur mit einem Steuersatz umgehen, richtig?

  • Der erste Teil ist meinen Infos nach korrekt, alle Leistungen die in dem Zeitraum mit 16% enden, müssen nachträglich mit 16% besteuert werden. Hier kann man wohl eine Rechnung ausstellen mit einem Vermerk das sich diese auf die Originalrechnung bezieht und die zuviel gezahlte MwSt gut schreibt, man darf also 1 Jahr Rechnungen durch gehen.

    Zum 1.1. musst du aber keine Korrektur machen, wie schon bei der MwSt Erhöhung damals von 16 auf 19, darfst du, wenn du weißt das die Leistung im Zeitraum endet für den ein neuer Steuersatz gilt, diese bereits von Anfang an mit 19% besteuern - nur erklär mal dem Kunden wieso die eine Leistung am 01.10.2020 den günstigeren Preis hat und die andere Leistung den "normalen".


    WHMCS kann nur mit einem Steuersatz arbeiten, korrekt (wie die meisten mir bekannten Programme)

  • Hi,


    also ich habe Gestern nochmal mit unserem Steuerberater gesprochen und der meinte:
    Das die MwSt. zum Leistungszeitpunkt oder Teilleistungszeitpunkt erhoben wird. Da ich jetzt einmal sagen würde bei einem Webhosting wird jeden Monat eine Teilleistung erbracht, wäre dies wirklich so, dass man eine Rechnung für ein Jahreshosting aufteilen müssten in den Zeitraum für 19% und 16%. Er meinte auch theoretisch müsste das ganze sogar Rückwirkend passieren also auch für 1 und 2 Jahres Verträge die vllt letztes Jahr geschlossen wurden aber in den Zeitraum von Juli bis Dezember 2020 fallen. Das wäre wirklich eine Katastrophe... Auch alle beide MwSt. Sätze auf der Rechnung auszuweisen vor allem die Berechnung dieser anhand der Produkte was WHMCS ja nicht kann wäre schlimm und sehr aufwendig.

    Ich habe hierzu auch nochmal direkt bei WHMCS nachgefragt und deren Lösung war:
    "WHMCS calculates VAT based on the date of purchase; so the purchase of a 1 year plan would be charged at the applicable rate of VAT on the day the order is placed. If your customer wanted to avail of the upcoming VAT reduction, they would need to sign up for a monthly or quarterly plan, so that the VAT decrease will be reflected on their renewal. We have a full guide to the VAT system within WHMCS which details how to edit VAT rates once the reduction is implemented, this can be found at"

    Also nicht wirklich eine Hilfe...

  • Er meinte auch theoretisch müsste das ganze sogar Rückwirkend passieren also auch für 1 und 2 Jahres Verträge die vllt letztes Jahr geschlossen wurden aber in den Zeitraum von Juli bis Dezember 2020 fallen.

    Genau die Info habe ich auch, da muss man wie oben schon beschrieben etliche neue Rechnungen ausstellen. Ob man bei Webhosting, SSL Zertifikat oder eine Domain hier die Steuer auf den ganzen Zeitraum oder anteilig berechnen muss prüft mein Steuerberater aktuell noch.

    Das mit den 2 Rechnungen auf der Rechnung macht mir auch etwas Sorgen.


    Interessant finde ich das sich zu dem Thema so wenige äußern, egal ob hier oder in anderen deutschen Hosting Foren ist der Austausch dazu sehr mau. Sind alle mit den Änderungen beschäftigt oder ist denen das egal?

  • Guten Morgen nochmal,


    ich habe mir gestern mal nochmal ein paar weitere Gedanken zu der ganzen Situation gemacht.


    Speziell beim Thema Domains:

    Maßgeblich für die Ust., die wir auf einer Rechnung ausweisen, ist der Leistungszeitpunkt / Leistungszeitraum. Worin besteht denn unsere Leistung, bei der Registrierung einer Domain? Meiner Meinung nach bei der Tätigkeit der Registrierung - schließlich bezahlen wir diesen Vorgang auch bei unseren Vorlieferanten.


    Sofern wir, z.B. für die Nutzung eines DNS-Servers o.ä. keine zusätzlichen Gebühren verlangen, könnte man durchaus darüber nachdenken, ob die Leistung selbst nicht eben an dem Tag erbracht wird, an dem man eine Domain registriert / transferiert / verlängert - und eben nicht laufend für den Zeitraum.


    Ich freue mich auf eure Gedanken dazu.


    Viele Grüße

    Ceradon

  • Meiner Meinung nach bei der Tätigkeit der Registrierung - schließlich bezahlen wir diesen Vorgang auch bei unseren Vorlieferanten.

    Sehe ich exakt so. Wenn der Kunde eine Domain registriert, wird die uns ebenfalls voll in Rechnung gestellt. Die Domain wird ja nicht wie ein Webhosting Paket monatlich fakturiert.

  • Hi,


    bei Domains mag das sein, aber bei einem Hosting denk ich nicht, sprich Ihr verkauft nur Domains?

    Ich vermute mal das bestimmt 90% aller Webhoster die WHMCS nutzen auch einen Webhosting Tarif Ihren Kunden anbieten.

    Meistens wird ja beides zusammen auf eine Rechnung in Rechnung gestellt, also müssten hier wieder trotzdem dann 2 unterschiedliche MwSt. Sätze drauf.

  • Wieso denn 2 unterscheidliche? Das geht mit WHMCS nicht.
    Außerdem "muss" die MwSt. ab dem 01.07 dann 16% sein, da darf keine 19% mehr stehen.

    Nehmen wir mal an Ihr liegt bei der Domain richtig und die Dienstleitung ist mit der Registrierung abgeschlossen. Dann muss die Domain mit 16% abgerechnet werden, bestellt der Kunde aber ein jährlich abgerechnetes Hosting dann fallen dafür 19% Steuer an (da Leistungsende im Zeitraum von 19% liegen wird). Rechnest du das Hosting auch mit 16% ab, dann musst du den Kunden entweder am 01.01. nachberechnen oder du musst die Differenz aus eigener Tasche zahlen.

    Als die Steuer 2007 auf 19% erhöht wurde war es 2006 bereits erlaubt 19% in Rechnung zu stellen, wenn das Leistungsende 2007 sein wird.

  • Registrierung einer Domain? Meiner Meinung nach bei der Tätigkeit der Registrierung - schließlich bezahlen wir diesen Vorgang auch bei unseren Vorlieferanten.

    Ausschlaggebend ist hier doch, dass Domains als "Sonstige Leistung" im Sinne des UStG gesehen werden, womit der Leistungszeitpunkt auf das Ende der Registrierungsperiode entfällt, zumal Du den Leistungszeitraum sicherlich auch schon so auf Deinen Rechnungen stehen hast.

    Ich sehe die bisherigen Rechnungen eigentlich recht unproblematisch, im Zweifel habe ich eine zu hohe USt ausgewiesen und führe diese ab (§14c Abs. 1 UStG). Sollten einzelne Geschäftskunden Korrekturen wünschen bekommen sie diese, bei allen anderen führe ich offen gesagt lieber zu viel ab als mehrere Tausend Rechnungen rückwirkend anzupassen.

    Problematischer sehe ich Rechnungen die im zwischen dem 01.07. und 31.12. ausgestellt werden, da hier eventuell in Rechnungen 16% ausgewiesen werden, obwohl 19% fällig wären.
    Bietet WHMCS hier die Möglichkeit Rechnungen zunächst vorzuhalten, damit ich den Steuersatz in der Rechnung anpassen kann, bevor diese an den Kunden versendet wird bzw. bevor der Kunde sie im Kundencenter sieht. Im Prinzip sollte es reichen wenn die Rechnungen einfach als "Draft" angelegt werden, oder? Dann können wir diese manuell reviewen, ggf. anpassen und anschließend publishen.

    Das sind bislang übrigens reine Gedankengänge, eine Beurteilung durch unsere Steuerberater steht noch aus.